Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand:
Unser Anspruch
Diese Website ist so gebaut, dass sie die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA erfüllt.
Wir sind dazu vermutlich nicht verpflichtet. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, nimmt aber Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz) von den Anforderungen an Dienstleistungen aus. Wir halten den Standard trotzdem ein: Eine App für erschöpfte Eltern, deren Website sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, wäre schlecht gebaut, ob erlaubt oder nicht.
Was umgesetzt ist
- Vollständige Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus auf jedem bedienbaren Element, Sprungmarke zum Inhalt.
- Kontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext in beiden Paletten. Die Werte sind nachgerechnet und nicht geschätzt; sie stammen aus denselben Design-Tokens wie die App.
prefers-reduced-motionschaltet jede Animation ab — nicht auf Stillstand, sondern auf ein gestaltetes Standbild. Das gilt auch für die beiden bewegten Hintergründe.- Aussagekräftige Alternativtexte; rein dekorative Bilder sind für Vorlesesoftware ausgeblendet.
- Semantische Gliederung mit echten Überschriftenebenen, Sprungmarken in allen Rechtstexten, korrektes
lang-Attribut je Sprache. - Die Seite funktioniert ohne JavaScript. Inhalte werden nie erst durch eine Animation sichtbar.
- Zeilenlänge auf etwa 68 Zeichen begrenzt; die Seite bleibt bis 200 % Zoom ohne Querscrollen lesbar.
Wo es Grenzen gibt
Der bewegte Hintergrund im Kopfbereich ist rein dekorativ. Er enthält keine Information und wird der Vorlesesoftware nicht angeboten. Wo kein WebGL zur Verfügung steht, erscheint dasselbe Standbild wie bei reduzierter Bewegung.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
Etwas gefunden?
Dann schreiben Sie bitte an «kontakt@example.com». Beschreiben Sie kurz, wo die Hürde auftritt und womit Sie die Seite bedienen. Wir bessern nach.